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    UK Conformity Assessed (UKCA)

    Diese neue Produktkennzeichnung des Vereinigten Königreichs wird für Waren verwendet, die in ganz Großbritannien auf den Markt gebracht werden

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    Seit dem 1. Januar 2021 ist das UKCA-Zeichen die für Großbritannien (England, Wales und Schottland) erforderliche Konformitätskennzeichnung für die meisten Waren, die bislang der CE-Kennzeichnung unterlagen.

     
    Um es den Unternehmen aber zu ermöglichen, sich an die neuen Anforderungen anzupassen, ist es den Herstellern gestattet, noch bis 1. Januar 2025  die CE-Kennzeichnung ohne das UKCA-Mark anzuwenden, wenn sich die Anforderungen der EU und des Vereinigten Königreichs überschneiden – es wird allerdings dazu angeregt, mit der UKCA-Kennzeichnung so bald als möglich zu beginnen.

    Sie können im Vereinigten Königreich nur CE-gekennzeichnete Waren auf den Markt bringen, wenn die EU-Anforderungen denen Großbritanniens entsprechen. Das ist derzeit im Großen und Ganzen der Fall, jedoch wurden seit Juli 2021 Unterschiede in den geltenden EU- und Standards des Vereinigten Königreichs festgestellt. Beispielsweise stimmt die zuletzt veröffentlichte Liste der harmonisierte Normen für Funkanlagen nicht vollständig mit der als Radio Equipment Regulations bezeichneten Normenliste des Vereinigten Königreichs überein.
     
    Falls einer der folgenden Punkte zutrifft, wird die CE-Kennzeichnung bis zum 1. Januar 2025 akzeptiert
    • Ihr Unternehmen verwendet derzeit die CE-Kennzeichnung auf Ihren Waren auf Grundlage einer Selbstdeklaration.
    • Eine vorgeschriebene Konformitätsbewertung durch Dritte wurde von einer von der EU anerkannten benannten Stelle (einschließlich einer Stelle in einem Land, mit dem die EU ein entsprechendes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung hat) durchgeführt.
    • Die im Vereinigten Königreich zugelassene Stelle wurde vor dem 1. Januar 2021 an eine benannte Stelle übertragen, die von der EU anerkannt ist.

    Welche Waren sind von der Verlängerungsfrist ausgenommen?

    • Güter, deren Konformität in der EU noch nach dem alten Ansatz geregelt ist (Chemikalien, Arzneimittel, Tierarzneimittel, Fahrzeuge und Luft- und Raumfahrt)
    • Waren, die unter nationale Vorschriften fallen (nicht harmonisiert)
    • Bestimmte andere Waren wie Medizinprodukte*, Bauprodukte, zivile Sprengstoffe und Produkte, die eine Ökodesign- und Energiekennzeichnung erfordern.

    * Die MRHA des Vereinigten Königreichs erkennt die CE-Kennzeichnung für Medizinprodukte weiterhin bis zum 30. Juni 2025 an. 

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    Informationen für Importeure

    Wenn Sie Importeur sind, müssen Sie seit dem 01.01.2021 sicherstellen, dass:

    • die Waren mit Ihren Firmendaten, einschließlich Ihres Firmennamens und einer Kontaktadresse, gekennzeichnet sind. Bis 31.12.2024 können Sie diese Daten in den Begleitpapieren angeben und nicht auf der Ware selbst;
    • die korrekten Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden und die Ware mit den richtigen Konformitätskennzeichnungen versehen ist,
    • der Hersteller die korrekten technischen Unterlagen erstellt und die Kennzeichnungspflichten eingehalten hat,
    • Sie eine Kopie der Konformitätserklärung 10 Jahre lang aufbewahren,
    • die Ware den relevanten grundlegenden Anforderungen entsprechen.

    Sie müssen die oben genannten Anforderungen für Waren, die ab dem 1. Januar 2021 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, sofort erfüllen. Das gilt sowohl für CE- als auch für UKCA-gekennzeichnete Waren.
    Eine Anleitung finden Sie unter Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt ab 1. Januar 2021 (auf der Webseite der Regierung des Vereinigten Königreichs).

    Notified Body - Benannte Stelle

    Die benannten Stellen des Vereinigten Königreichs sind seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr als EU-benannte Stellen tätig. Daher wird ein Hersteller, wenn er eine EU-Baumusterprüfbescheinigung hat, die von einer im Vereinigten Königreich ansässigen benannten Stelle ausgestellt wurde, dazu verpflichtet, seine Zertifizierung an eine andere benannte Stelle außerhalb des Vereinigten Königreichs zu übertragen, damit die CE-Kennzeichnung in den EU-Mitgliedstaaten oder Nordirland weiterbesteht. 

    Nemko ist Benannte Stelle für die folgenden EU-Richtlinien:

    • Funkanlagenrichtlinie (RED): 2014/53/EU
    • EMV-Richtlinie: 2014/30/EU
    • Richtlinie über Schiffsausrüstung (MED): 2014/90/EU
    • Geräte für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX): 2014/34/EU
    • Bauprodukte (CPR): Nr. 305/2011

    Nemko ist eine zugelassene Stelle für die folgenden Richtlinien des Vereinigten Königreichs:

    • Radio Equipment Regulations 2017: SI 2017/1206
     
    Haftungsausschluss: Die Informationen unterliegen laufenden Änderungen. Die neuesten Informationen finden Sie auf den Webseiten der Regierung des Vereinigten Königreichs.
     

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    weltweiter Partner

    Ganz egal, ob Sie in Europa, Asien, Nordamerika oder anderswo auf der Welt tätig sind, die internationalen Prüf- und Zertifizierungseinrichtungen von Nemko sind für Sie da.

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