Die neue Norm IEC / EN 62471 für die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen enthält Richtlinien zur Bewertung und Kontrolle photobiologischer Gefahren durch Lampen und Beleuchtungseinrichtungen, einschließlich LED.
Glühbirnen wurden abgeschafft. Sie wurden durch die LED-Technologie ersetzt, was zur Schaffung mehrerer neuer Vorschriften geführt hat. Insbesondere für Beleuchtungseinrichtungen mit LED-Technologie ist die IEC / EN 62471 unerlässlich.
Für mehr Sicherheit der LED-Technologie
Das weiße Licht in LED (Light Emitting Diodes) besteht normalerweise aus einer Mischung verschiedener Farben, mit einem dominanten Spitzenwert der blauen Wellenlängen (450–480 nm). Blaues Licht stellt ein höheres Risiko für das menschliche Auge dar. Wenn die Energie in diesem Bereich hoch genug ist, besteht die Gefahr einer physischen Verletzung des Auges. Dieses Risiko hängt von der Entfernung zur Lichtquelle und der Belichtungszeit ab.
Um die Sicherheit von LEDs in allen Arten von LED-Anwendungen zu gewährleisten, wurde mit der Norm IEC/EN 62471 die Prüfung auf photobiologische Sicherheit eingeführt. Diese Norm ist von allgemein gültigem Charakter und gilt bereichsübergreifend für alle Arten von LED-Anwendungen in Produkten.
Die photobiologische Sicherheitsprüfung misst die Energie in verschiedenen Wellenlängen basierend auf der definierten Verwendung der Lichtquelle und legt fest, unter welche Risikogruppe die Anwendung fällt. Die unterschiedlichen Produktnormen geben dann an, welche Maßnahmen die verschiedenen Risikogruppen benötigen. Dies führt dann unter Umständen zu Warnhinweisen, die auf den Produkten aufgebracht sind.
Unsere Expertise in photobiologischen Prüfungen
Nemko-Labore in Europa, Asien und Nordamerika haben das richtige Equipment und die Erfahrung für die Prüfung nach der Norm IEC/EN 62471 . Der Prüfumfang liegt im Wellenlängenbereich von 200 nm bis 3000 nm.
Die IEC/EN 62471 spezifiziert:
- die technische Referenzmessung (Strahlungs- und Bestrahlungsstärke) unter Berücksichtigung der verschiedenen Wellenlängenbereiche
- Expositionsgrenzwerte
- die Einteilung der Strahlung in „Risikogruppen“ nach dem Grad der Strahlengefährdung
- Ausgenommene Gruppe (exempt)
- Risikogruppe 1 (geringes Risiko)
- Risikogruppe 2 (mittleres Risiko)
- Risikogruppe 3 (hohes Risiko)