Mit sofortiger Wirkung hat die Federal Communication Commission festgelegt, dass alle Antragsteller für eine FCC-Zulassung einen autorisierten Vertreter mit Sitz in den USA benennen müssen, der den Antragsteller in den Vereinigten Staaten vertritt. Die Ernennung muss in einem Bescheinigungsdokument dargelegt werden, das auf der FCC-Website für Gerätezulassungen zusammen mit den sonst geforderten Unterlagen eingereicht werden muss.
Nemko USA, Inc. kann Antragsteller, die bisher keinen Vertreter in den USA haben unterstützen, eine Lösung zu finden.
Gemäß Abschnitt 2.911(d)(7) muss der Antragsteller eine Kontaktperson in den Vereinigten Staaten benennen, die als Bevollmächtigter des Antragstellers für die Zustellung von Schriftstücken und anderen Dokumenten im Namen der hauptverantwortlichen Partei fungiert und diese zügig und pflichtgemäß an diese Partei zustellt, unabhängig davon, ob es sich bei dem Antragsteller um eine inländische oder ausländische Organisation handelt. Ein Antragsteller mit Sitz in den Vereinigten Staaten kann sich selbst als Bevollmächtigten benennen.
Die Benennung des US-Bevollmächtigen für die Zulassung ist immer in Form eines Bestätigungsschreibens erforderlich und sollte jedem FCC-Zertifizierungsantrag für Funkanlagen als Anlage "Attestation Statements" beigefügt werden.
Der Antragsteller muss eine Erklärung (Bestätigung) vorlegen, das:
Bestätigen Sie, dass der Antragsteller damit einverstanden ist, einen Bevollmächtigten für mindestens ein Jahr nach Beendigung der Vermarktung und Einfuhr oder nach Abschluss eines Zulassungsverfahrens der Kommission im Zusammenhang mit dem Gerät beizubehalten.
Für Fragen bzw. weitere Informationen rund um den Service eines US-Bevollmächtigen steht Ihnen das Team von Nemko in Deutschland sowie unser geschätzter Kollege Tom Tidwell von Nemko USA, Inc. sehr gerne zur Verfügung.